Pensionsordnung

Pensionsordnung

1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.

2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. in dessen Auftrag handelt. 

3. Räumlichkeiten

 1) Meerschweinchen

  • Ein Gartenhaus (ca. 3,00m x 4,00m) auf Steinplatten/Fundament, ausbruchsicher aufgebaut, inkl. Fenster und Türensicherung. 
  • Von unten ist das Gartenhaus gedämmt, mit Styropor und OSB Platten. Zur besseren Reinigung und Desinfektion wurde PVC darüber verlegt. 
  • Die beiden einzelnen großen Innengehege (ca. mind. 2,40m x 0,65m) sind von allen sechs Seiten gegen Fressfeinde und Witterung gesichert. Es ist kein direkter Tierkontakt zwischen fremden Tieren möglich.
  • Außengehege (ca. 2,80m x 0,90cm), von allen sechs Seiten gesichert.

 2) Kaninchen:  

  • Ein komplett separates Gehege, in geschützter Außenhaltung. Es ist ca. 2,50m x 2,00m groß und auf Steinplatten/Fundament erbaut, von allen sechs Seiten gegen Fressfeinde und Witterung gesichert.

 3) Quarantäne: 

  • Für ansteckende Krankheiten steht ein extra Quarantänegehege bereit.
  • Zudem werden nur augenscheinlich gesunde und vollständig geimpfte Tiere aufgenommen.

 4) Umfriedung: 

  • Das Grundstück ist komplett mit einem abschließbaren und rundum gesicherten Stabmattenzaun und Maschendrahtzaun (Höhe von 1.20m-1.50m) gesichert und abgeschlossen.

4. Betretungsrecht

  1. Die Räumlichkeiten sind abgeschlossen und generell nur unter Begleitung des Betreuers betretbar.

5. Dokumentation

In der Pension wird folgende Dokumentation durchgeführt:

  1. Tierbestandsbuch mit Zugangs- und Abgangsdatum;
  2. Tierart, Tieranzahl, Geschlecht, Alter, Farbe und ggf. besondere Kennzeichnung;
  3. Krankheitsfälle und -verlauf;
  4. Nachweise über durchgeführte therapeutische Maßnahmen;
  5. Pensionsvertrag;
  6. Gültige Impfnachweise bei Kaninchen.

6. Tiergesundheit

1) Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden (auch chronisch ansteckenden) Krankheiten und von Ungeziefer sind. Es werden nur augenscheinlich gesunde Tiere aufgenommen, welche einen Gesundheits-Check Up haben (am besten durch einen Tierarzt).

2) Kaninchen müssen über einen vollständigen Impfschutz (RHD1, RHDV2 und Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht und vorgezeigt werden.

3) Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten. 

Im Optimalfall führt der Tierhalter in Absprache mit dem Tierarzt eine prophylaktische Parasitenbehandlung selbst durch; ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher. So kann er dem Verdacht auf Parasitenbefall entgegensteuern und schützt sich gleichzeitig davor, unbemerkten Befall mit nach Hause zu nehmen. Dies ist möglich, in dem Sie Ihren Tierarzt beim Check Up darauf ansprechen, in der Regel gibt der Tierarzt Ihren Tieren ein Spot on in den Nacken.

Bringt ein Tierhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist dieser verpflichtet, die evtl. daraus entstehenden Folgekosten -auch für die anderen infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Tiere bereits erfolgt ist. 

Krankheitskeime und Parasiten sind in seltenen Fällen auch durch umherfliegende Einstreu, Kleidung, Hände und Luft übertragbar! In solch einem seltenen Fall wird der Verlauf genau dokumentiert. Der Tierhalter wird umgehend benachrichtigt.

4) Chronische, nicht ansteckende Krankheiten sind vor Pensionsbeginn mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Schäden aufgrund einer nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.

5) Ergibt sich während der Betreuung auf Grund von z.B. Unwohlsein, Lethargie, Fressunlust, Verletzungen, Bewegungseinschränkungen etc. die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, kontaktiere ich euch sofort und suche umgehend einen Tierarzt auf. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass die tierärztlich Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird.

Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen, zzgl. einer Pauschale von 25,00€/Besuch auf Grund der Zeitintensität. Ist eine akute und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen und weder der Tierhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.

6) Das Einschläfern darf nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden und wird nicht im Rahmen der Betreuung entschieden. Dies obliegt ausschließlich dem Tierhalter, nach Absprache mit dem Tierarzt. Sollte ein Tier während des Pensionsaufenthaltes versterben, wird der Halter sofort benachrichtigt. Das tote Tier wird auf Wunsch fachgerecht aufbewahrt und dem Tierhalter zur vereinbarten Abholung übergeben.

7. Haftung

1) Haftungsausschluss und Gesundheitshinweis

Die Betreuung der Tiere in der Pension erfolgt mit größter Sorgfalt. Dennoch erfolgt die Unterbringung der Tiere unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Verletzungen, Krankheiten oder Verluste jeder Art – sowohl während der Betreuungszeit als auch darüber hinaus.

Insbesondere bei Meerschweinchen und Kaninchen, die bekanntermaßen anfällig für plötzliche Todesfälle oder versteckte Erkrankungen sind, liegt das Risiko vollständig beim Tierhalter. Die Tiere werden auf eigene Verantwortung des Halters abgegeben.

Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen reagieren sehr sensibel auf Veränderungen. Es ist bekannt, dass sie häufig (Über)Träger bestimmter körpereigener oder umgebungsbedingter Keime und Parasiten sein können, die im gesunden Zustand keine Symptome verursachen. Unter Stress – etwa durch Ortswechsel, Gruppenumstellungen, latente Erkrankungen oder neue Umwelteinflüsse – kann es jedoch zu einem Ausbruch bzw. Übertragung solcher Erreger und damit verbundenen Erkrankungen kommen, auch ohne vorherige Anzeichen. Solche Bakterien, Viren, Erreger und Parasiten verbreiten sich latent zum Beispiel auch über die Raumluft. Ein Infektionsrisiko ist somit nicht auszuschließen und von meiner Haftung ausgeschlossen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass für solche naturbedingten Entwicklungen keine Haftung übernommen werden kann. Mit der Abgabe des Tieres erkennt der Halter diesen Hinweis ausdrücklich an.
 

2) Witterungsschutz bei Hitze oder Kälte

Die Tierpension verpflichtet sich, alle zumutbaren und artgerechten Maßnahmen zum Schutz der betreuten Tiere bei normalen Witterungsbedingungen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere Schattenspender, Belüftung, Rückzugsorte, kühle oder isolierende Untergründe, regelmäßige Kontrolle der Tiere sowie eine gesicherte Versorgung mit Wasser und Futter.

Der Tierhalter nimmt zur Kenntnis, dass die Unterbringung in Außenhaltung erfolgt und eine vollständige Klimatisierung oder Beheizung aus organisatorischen und tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Trotz größter Sorgfalt kann es in seltenen Fällen zu witterungsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen oder dem Tod eines Tieres kommen.

Die Haftung der Tierpension für Schäden oder Verluste infolge von Witterung ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.


3) Ebenso ist die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen, wenn im Rahmen der Betreuung Schäden, Verletzungen, Krankheiten oder Verluste jeder Art zum ersten Mal auftreten, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach. Dies gilt auch für die Nutzung meiner bereitgestellten Gehege, diese sind naturnah und groß sowie mit vielen Verstecken und ggfs. Ebenen ausgestattet, um die Bewegungsfreude der Tiere nicht einzuschränken. Für Schäden, Verletzungen, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach ist die Haftung durch die Nutzung meiner Gehege ausgeschlossen. 

4) Ausnahme: Die Haftung für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreuers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreuers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleiben davon unberührt. 

8. Aufnahme von Wildtieren

Es erfolgt keine Aufnahme von Wildtieren zur Betreuung.

9. Wetterbedingte Betreuungseinschränkungen & Abbruchregelung der Betreuung

Die Pension ist auf die Außenhaltung von Kleintieren spezialisiert. Zur Wahrung des Tierwohls gelten folgende verbindliche Regelungen:

1) Tiere aus Innenhaltung

Tiere, die aus reiner Innenhaltung stammen und zur Urlaubsbetreuung in die Außenpension übergeben werden, können nur aufgenommen werden, wenn die nächtlichen Außentemperaturen zum Zeitpunkt der Betreuung stabil über mind. 10 °C liegen.
Sinken die Temperaturen während der Betreuungszeit unter 10 °C, ist eine weitere Betreuung dieser Tiere in der Außenpension nicht mehr möglich.

2) Tiere aus Außenhaltung

Tiere, die ganzjährig in Außenhaltung leben, können grundsätzlich auch bei niedrigeren Temperaturen betreut werden.
Ausgenommen hiervon sind Extremwetterlagen mit Tagestemperaturen über 35 °C. In solchen Fällen behält sich die Betreiberin das Recht vor, die Betreuung zum Schutz der Tiere abzubrechen.

3) Extreme Witterungsbedingungen

Bei den folgenden Wetterbedingungen ist eine sichere Betreuung nicht mehr gewährleistet:

  • nächtliche Temperaturen unter 10 °C bei Tieren aus Innenhaltung
  • Tagestemperaturen über 35 °C.

In diesen Fällen ist der Tierhalter verpflichtet, eine sofortige Notlösung zu ermöglichen – z. B. durch Abholung der Tiere und anderweitige Unterbringung. Ohne diese Absicherung ist keine Buchung möglich.

4) Gesundheitlicher Notfall der Betreiberin

Sollte es während der Betreuungszeit zu einem gesundheitlichen Notfall der Betreiberin kommen (z. B. Krankenhausaufenthalt, Operation, Unfall), ist ebenfalls eine sofortige Abholung oder alternative Unterbringung der Tiere durch den Tierhalter zu gewährleisten.
Ein Anspruch auf Fortführung der Betreuung besteht in diesem Fall nicht.

5) Keine Rückerstattung bei Abbruch der Betreuung

Im Falle eines wetterbedingten oder gesundheitlich begründeten Abbruchs der Betreuung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für die nicht genutzten Betreuungstage.
Der Tierhalter erkennt mit der Buchung an, dass diese Risiken nicht im Einflussbereich der Betreiberin liegen und eigenverantwortlich abgesichert werden müssen.

10. Preise 

1) Bindend sind die Preise, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betreuung aktuell sind.

2) Es gelten die Preise auf der Homepage für die jeweilige Tierart und das gewählte Gehege.

3) Alle Zusatzkosten und Aufwandspauschalen finden Sie auf der Preisliste bei der jeweiligen Tierart.

4) Durch Vor – und Nachbereitung der Gehege sowie Durchführung der Fütterungen, zählen An- und Abreisetage grundsätzlich als insgesamt zwei volle Tage.

11. Rücktritt, Reservierung & Stornierungsbedingungen

1) Eine Reservierung ist erst dann verbindlich, wenn der ausgefüllte Pensionsvertrag bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kann bequem per WhatsApp oder E-Mail übermittelt werden.

2) Erst mit Eingang des Vertrags ist der Platz fest reserviert.

3) Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 15 Tage vor dem gebuchten Aufenthalt möglich. Bei späterer Absage behalten wir uns vor, 50 % der gebuchten Pensionskosten in Rechnung zu stellen.

4) Im Falle eines durch den Tierhalter sowie wetterbedingten oder gesundheitlich begründeten Abbruchs der Betreuung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für die nicht genutzten Betreuungstage.
Der Tierhalter erkennt mit der Buchung an, dass diese Risiken nicht im Einflussbereich der Betreiberin liegen und eigenverantwortlich abgesichert werden müssen.

12. Sonstiges

1) Sollte sich ein Pensionsaufenthalt unvorhergesehen verlängern, muss der Betreuer unverzüglich darüber informiert werden. Der Halter verpflichtet sich in diesem Fall, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis sowie eventuelle daraus resultierende Mehrkosten zu zahlen. Sofern betreute Tiere vor einem ursprünglich vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht erstattet.

2) Sollte ein Halter seine Tiere nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen und hinterlässt keine Nachricht über mögliche Gründe, ist der Betreuer nach 10 Tagen berechtigt, die Tiere zu vermitteln, zu veräußern oder an den Tierschutz zu übergeben. Alle daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Halter zu übernehmen. Er verliert zudem jeglichen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Auskunft über den Verbleib der Tiere.

3) Für die Tiere vertraute Gegenstände, Leckerchen etc. können mitgebracht werden. Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension hinterlassen werden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

4) Auf Wunsch wird eigenes Futter gefüttert, welches der Halter in zur Verfügung stellen muss. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Pensionspreise nach individueller Absprache möglich.

5) Männliche Tiere sollten kastriert sein, da sich der Geruch von weiblichen Tieren in der Umgebung sonst negativ auf die Verträglichkeit mit den männlichen Partnertieren auswirken kann! 

6) Keine Übernahme von Tiere möglich, ausschließlich Betreuung im Rahmen der Pension.

7) Urlaubsbilder von den Gästetieren werden auf meinem Instagram Profil veröffentlicht, wer dies nicht möchte, muss mich bitte im Vorfeld darauf hinweisen. 

 

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