Pensionsordnung

Pensionsordnung

1. Betreuung

Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Unterbringung der Tiere.

2. Eigentumsnachweis

Der Tierhalter versichert, Eigentümer der Tiere zu sein oder im Auftrag des Eigentümers zu handeln.

3. Räumlichkeiten

Meerschweinchen:

  • Gartenhaus (ca. 3,00m x 4,00m) mit Steinplattenfundament, ausbruchsicher, inkl. Fenster- und Türsicherung.
  • Gedämmter Boden mit Styropor, OSB-Platten und PVC-Belag für einfache Reinigung.
  • Zwei separate Innengehege (je ca. 2,40m x 0,65m), vollständig gesichert gegen Fressfeinde und Witterung.
  • Außengehege (ca. 2,80m x 0,90cm), von allen sechs Seiten gesichert.

Kaninchen:

  • Separates Außengehege (ca. 2,50m x 2,00m) mit Steinplattenfundament, rundum geschützt.

Quarantäne:

  • Extra Quarantänegehege für Verdachtsfälle von ansteckenden Krankheiten.
  • Aufnahme nur gesunder, vollständig geimpfter Tiere.

Umfriedung:

  • Das Grundstück ist vollständig umzäunt (Stabmatten- und Maschendrahtzaun, 1,20m–1,50m hoch), mit abschließbaren Zugängen.

4. Betretungsrecht

Räumlichkeiten können nur in Begleitung des Betreuers betreten werden.

5. Dokumentation

Folgende Unterlagen und Nachweise werden geführt:

  • Tierbestandsbuch (inkl. Zugangs- und Abgangsdatum, Tierdetails).
  • Krankheits- und Behandlungsverlauf.
  • Pensionsvertrag und Impfnachweise (bei Kaninchen).

6. Tiergesundheit

Der Tierhalter versichert durch seine Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten (auch chronisch ansteckenden) sowie von Ungeziefer sind. Es werden ausschließlich augenscheinlich gesunde Tiere aufgenommen, die einen aktuellen Gesundheits-Check-up vorweisen können, idealerweise durchgeführt durch einen Tierarzt.

Impfpflicht für Kaninchen:
Kaninchen müssen über einen vollständigen Impfschutz gegen RHD1, RHDV2 und Myxomatose verfügen. Der Impfpass ist bei der Übergabe mitzubringen und vorzuzeigen.

Gesundheitsüberprüfung bei Ankunft:
Alle Tiere werden bei der Ankunft auf Ektoparasiten (z. B. Flöhe, Milben) untersucht. Sollte der Verdacht auf Parasitenbefall bestehen, können die Tiere nicht in die Pension aufgenommen werden. In Ausnahmefällen können betroffene Tiere nach Absprache behandelt und isoliert werden. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter.

Prophylaktische Parasitenbehandlung:
Es wird empfohlen, dass der Tierhalter ca. 3 Tage vor der Anreise, jedoch maximal 2 Wochen vorher, eine prophylaktische Parasitenbehandlung durchführt. Dies kann in Absprache mit einem Tierarzt erfolgen, der in der Regel ein Spot-On-Präparat in den Nacken aufträgt. Diese Maßnahme schützt sowohl die untergebrachten Tiere in der Pension als auch die Tiere des Halters vor unbemerktem Befall bei der Rückkehr nach Hause.

Verantwortung bei Krankheit oder Parasitenbefall:
Falls ein Tierhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension bringt, haftet er für alle daraus entstehenden Folgekosten. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden bei anderen Tieren, selbst wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall zunächst nicht sichtbar war und die Tiere bereits aufgenommen wurden.

Übertragungsrisiken:
Krankheitskeime oder Parasiten können in seltenen Fällen durch die Luft, Kleidung, Hände oder umherfliegende Einstreu übertragen werden. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird der Verlauf dokumentiert, und der Tierhalter wird unverzüglich informiert.

Chronische Krankheiten:
Chronische, jedoch nicht ansteckende Krankheiten sind vor Beginn der Betreuung mitzuteilen, insbesondere dann, wenn die Verabreichung von Medikamenten erforderlich ist. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge vom Tierhalter mitzubringen. Alternativ werden sie auf Kosten des Halters nachgekauft. Der Betreuer haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht mitgeteilte chronische Erkrankung entstehen.

Tierärztliche Versorgung während der Betreuung:
Sollte ein Tier während des Aufenthalts Anzeichen von Unwohlsein, Lethargie, Fressunlust, Verletzungen oder Bewegungseinschränkungen zeigen, wird der Tierhalter unverzüglich kontaktiert. Falls notwendig, wird ein Tierarzt aufgesucht. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass die tierärztliche Versorgung durch einen Tierarzt nach Wahl des Betreuers erfolgt.

Kosten und Pauschalen:
Die tierärztlichen Behandlungskosten sowie eine Aufwandspauschale von 20,00 € pro Tierarztbesuch trägt der Halter. Falls der Tierhalter oder eine alternative Kontaktperson nicht erreichbar ist, wird der Betreuer nach tierärztlicher Beratung Entscheidungen treffen.

Einschläfern und Todesfälle:
Das Einschläfern eines Tieres darf ausschließlich durch einen Tierarzt durchgeführt werden und wird nur nach Absprache mit dem Tierhalter entschieden. Sollte ein Tier während des Aufenthalts versterben, wird der Halter unverzüglich benachrichtigt. Auf Wunsch wird das verstorbene Tier fachgerecht aufbewahrt, bis es zur vereinbarten Abholung bereitsteht.

7. Haftung

Ausschluss der Haftung:
Haftungsausschluss und Gesundheitshinweis

Die Betreuung der Tiere in der Pension erfolgt mit größter Sorgfalt. Dennoch erfolgt die Unterbringung der Tiere unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Verletzungen, Krankheiten oder Verluste jeder Art – sowohl während der Betreuungszeit als auch darüber hinaus.

Insbesondere bei Meerschweinchen und Kaninchen, die bekanntermaßen anfällig für plötzliche Todesfälle oder versteckte Erkrankungen sind, liegt das Risiko vollständig beim Tierhalter. Die Tiere werden auf eigene Verantwortung des Halters abgegeben.

Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen reagieren sehr sensibel auf Veränderungen. Es ist bekannt, dass sie häufig Träger bestimmter körpereigener oder umgebungsbedingter Keime und Parasiten sein können, die im gesunden Zustand keine Symptome verursachen. Unter Stress – etwa durch Ortswechsel, Gruppenumstellungen, latente Erkrankungen oder neue Umwelteinflüsse – kann es jedoch zu einem Ausbruch solcher Erreger und damit verbundenen Erkrankungen kommen, auch ohne vorherige Anzeichen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass für solche naturbedingten Entwicklungen keine Haftung übernommen werden kann. Mit der Abgabe des Tieres erkennt der Halter diesen Hinweis ausdrücklich an.

Gehegenutzung:
Die Pension stellt artgerecht gestaltete Gehege mit naturnahen Elementen, ausreichendem Platz, Versteckmöglichkeiten und Ebenen zur Verfügung. Für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch die Nutzung dieser Gehege entstehen, übernimmt die Pension keine Haftung.

Ausschlüsse im Rahmen der Betreuung:
Sollten während der Betreuung erstmals Krankheiten, Verletzungen oder Verluste auftreten, bleibt eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für unvorhergesehene Folgen nach der Betreuungszeit.

Witterungsschutz bei extremer Hitze oder Kälte

Die Tierpension verpflichtet sich, alle zumutbaren und artgerechten Maßnahmen zum Schutz der betreuten Tiere bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. starker Hitze im Sommer oder Kälte im Winter) umzusetzen. Dazu gehören insbesondere Schattenspender, Belüftung, Rückzugsorte, kühle oder isolierende Untergründe, regelmäßige Kontrolle der Tiere sowie eine gesicherte Versorgung mit Wasser und Futter.

Der Tierhalter nimmt zur Kenntnis, dass die Unterbringung in Außenhaltung erfolgt und eine vollständige Klimatisierung oder Beheizung aus organisatorischen und tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Trotz größter Sorgfalt kann es in seltenen Fällen zu witterungsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen oder dem Tod eines Tieres kommen.

Die Haftung der Tierpension für Schäden oder Verluste infolge extremer Witterung ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Ausnahmen:
Die Haftung ist ausschließlich bei Schäden ausgeschlossen, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreuers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen, bleibt eine Haftung bestehen.

8. Wildtiere

Es erfolgt keine Aufnahme von Wildtieren.

9. Preise

  • Gültig sind die zum Zeitpunkt der Betreuung aktuellen Preise laut Homepage.
  • Zusatzkosten und Pauschalen sind ebenfalls auf der Preisliste einsehbar.
  • An- und Abreisetage gelten als zwei volle Betreuungstage.

10. Rücktritt und Verlängerung

  • Rücktritt: Bis 15 Tage vor Antritt kostenfrei, danach 50 % der Betreuungskosten.
  • Verlängerung: Der Halter informiert den Betreuer unverzüglich. Zusätzliche Kosten trägt der Halter.
  • Nichtabholung: Nach 10 Tagen ohne Kontakt wird das Tier vermittelt, veräußert oder an den Tierschutz übergeben. Mehrkosten trägt der Halter.

11. Mitgebrachte Gegenstände

  • Für mitgebrachte Transportboxen, Spielzeug oder Futter wird keine Haftung übernommen.
  • Auf Wunsch wird eigenes Futter verfüttert, bei Bedarf ist eine Preisreduktion möglich.

12. Besondere Hinweise

  • Männliche Tiere: Sollten kastriert sein, um Konflikte mit unkastrierten Partnertieren zu vermeiden.
  • Instagram: Urlaubsbilder werden veröffentlicht. Wer dies nicht wünscht, informiert den Betreuer im Vorfeld.
  • Keine Übernahme: Dauerhafte Aufnahme von Tieren ist ausgeschlossen.

 

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